[ Auszug: (1) Hat der Erblasser angeordnet oder ist nach § 2049 anzunehmen, dass
einer von mehreren Erben das Recht haben soll, ein zum Nachlass gehörendes
Landgut zu d ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]